19. März 2024 Die Masse lebt

YouTube vs. GEMA

YouTube weiß nicht so recht, was es will, wenn es jemanden anders ans Bein pinkeln will:

Mal prangt: „Leider ist dieses Video, das Musik von UMG beinhaltet, in Deutschland nicht verfügbar, da die GEMA die Verlagsrechte hieran nicht eingeräumt hat.“

Ein anderes mal: „Leider ist dieses Video in Deutschland nicht verfügbar, da es Musik enthalten könnte, für die die GEMA die erforderlichen Musikrechte nicht eingeräumt hat.“

Schon im ersten Fall fragt man sich, was ist eigentlich Musik von UMG? Mir ist kein Komponist bekannt, der sich so nennen würde. UMG? Im zweiten Fall wird ein Video nicht angezeigt, weil es sein könnte, dass der Rechtinhaber die entsprechenden Recht nicht weringeräumt hat. Es wird also unterstellt, dass die GEMA die Rechte nicht einräumt, unabhängig davon, ob sie sie verwaltet. Eigenartig auch dies. Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste. 

Freilich stimmt auch diese Aussage nicht, weil die GEMA ja die Musikrechte, wenn sie sie besitzt (treuhänderisch) einräumen muss. Die Frage ist ja nur, gegen welchen Preis. Allein dieser Punkt ist strittig. Wäre YouTube konsequent, würde es sofort sämtliche Musikvideos in Deutschland sperren. Aber das will man offenbar auch nicht. Es wäre auch denkbar, dass YouTube seine Nutzer auf die Einhaltung ihrer Nutzungsrechte überprüfte. Aber das will man auch. Das verlagerte ja den Ärger in die eigenen Reihen. Also?

 

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