19. März 2024 Die Masse lebt

Faktencheck: Sascha Lobo und die Rechtswissenschaft

Jetzt hat Sascha Lobo in seiner Spiegelkolumne nachgelegt. Dabei muss er natürlich wieder auf Axel Voss eingehen, der für viele ja der Buhmann der “EU-Richtlinie zum Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt” geworden ist, so als habe er allein alle Entscheidungen gefällt und Texte geschrieben. Das EU-Parlament hatte darüber zu befinden und hat es auch getan.

Lobo bedauert in seinem Text ausdrücklich, dass man leider nicht auf die Stimme der Wissenschaft gehört habe, die die Richtlinie ja ablehnen würde. Da sagt er:

“Schon im April 2018 erklärten rund 200 Urheberrechtsexperten von 25 führenden europäischen Universitäten und Instituten, dass und warum die Reform sowohl potenziell schädlich wie auch unwirksam sein wird. Bis wenige Minuten vor der Abstimmung haben sich weltweit anerkannte und meist unabhängige Wissenschaftler-Gruppen gegen diese Reform ausgesprochen, von den Universitäten Cambridge und Oxford bis zum Max-Planck-Institut. Wirklich wahr. Präfaktische Politik ist, solchen Stimmen kein Gewicht beizumessen.” [Quelle]

Und postfaktischer Journalismus ist es, die Dinge nicht einzuordnen und Relationen nicht anzuzeigen. Da hat er nicht genau auf diese Stimmen gehört. Sein Lamento hat damit die Wertigkeit von Lungenärzten-Informationen oder Zahnpasta-Werbung. Die Wissenschaft hat festgestellt, … Wer oder was ist denn hier Lobos Wissenschaft?

Schaut man sich die von Lobo erwähnten Liste an, so finden sich darin gewiss Wissenschaftlerinnen von Rang und Namen. Das würde kein Mensch bestreiten. Aber damit ist das Feld derjenigen, die in diesem Bereich denken und Arbeiten keineswegs komplett erfasst. Das ist auch wirklich wahr, Sascha Lobo.

Schaut man nur auf die Situation in Deutschland und Österreich, finden sich genau, wenn ich nichts übersehen haben sollte, 18 Wissenschaftlerinnen (aber auch Honorarprofessoren [Niko Härting] und Philosophen [Eberhard Ortland, Reinold Schmücker]) die irgendwie mit Hochschulen/Unis verbunden wären und die hier unterzeichnet haben und die sich in dem Rechtsgebiet auskennen sollten. Die Wissenschaft darf gerne schon mal pingelig sein.

  • Professor Josef Drexl, Director of the Max Planck Institute for Innovation and Competition Law, Munich
  • Professor Thomas Dreier, Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht, Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut fuer Technologie (KIT), Karlsruhe
  • Professor Niko Härting, Hochschule für Wirtschaft und Recht, Berlin
  • Professor Reto Hilty, Director, Max Planck Institute for Innovation and Competition Law, Munich
  • Professor Dr Thomas Hoeren, University of Münster
  • Professor Thomas Jaeger, Chair for European Law, University of Vienna
  • Professor Dr Rainer Kuhlen, Department of Computer and Information Science, University of Konstanz
  • Professor Dr iur. Matthias Leistner, Lehrstuhl für Bürgerlisches [sic!] Recht und Recht des Geisigen [sic] Eigentums mit Informations- und IT-Recht, Ludwig-Maximilians-Universität, Munich
  • Professor Dr Axel Metzger, Juristische Fakultät, Humboldt-Universität zu Berlin
  • Professor Dr Ansgar Ohly, Ludwig Maximilian University Munich
  • Dr Eberhard Ortland, Philosophisches Seminar, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWWU Münster)
  • Professor Dr Alexander Peukert, Goethe-Universität Frankfurt am Main – Exzellenzcluster Normative Ordnungen, Frankfurt am Main
  • Professor Dr Kristoff Ritlewski, Professor of Intellectual Property Law at Hochschule Osnabrück, Counsel at IP Center, Bucerius Law School, Hamburg
  • Professor Dr Reinold Schmücker, Department of Philosophy, Westfälische Wilhelms-Universität Münster (WWWU Münster)
  • Professor Dr Olaf Sosnitza, Juristische Fakultät Universität Würzburg
  • Professor Dr Gerald Spindler, Department of Corporate Law, Civil Law – Internet Law, Copyright and Telecommunications Law, Faculty of Law, University of Goettingen
  • Professor Dr Annette Kur, Max-Planck-Institut für Immaterialgüter- und Wettbewerbsrecht, München
  • Dr. Nikolaus Forgó, Professor of technology and intellectual property law, University of Vienna

Bei insgesamt allein 45 (wenn ich richtig gezählt habe) juristischen Fakultäten in Deutschland, die philosophischen nicht eingerechnet die mit Orland und Schmücker ja zwei Unterzeichnerinnen stellen), ohne eigene Institute wie das Max Planck Institute for Innovation and Competition Law oder das Institut für Informations- und Wirtschaftsrecht, Zentrum für angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), Karlsruher Institut fuer Technologie (KIT) eigens hinzuzufügen. Entweder ist da die rechts-wissenschaftliche Zustimmung zu einer Kritik vom Februar 2018 in Deutschland nicht so umfassend oder die deutsche Rechtswissenschaft ist nicht so führend.

Wie viele juristische Kennerinnen der Materie in D/A tatsächlich gibt, habe ich nicht eigens ermitteln können oder wollen. Mein Instinkt und meine Lebenserfahrung sagt mir aber, es gibt deutlich mehr als doppelt so viele. Ob die allerdings begründet oder unbegründet nicht unterschrieben haben, will damit ja nicht gesagt sein. Die Formulierung von Lobo suggeriert aber sehr deutlich, dass er hier davon ausgeht, bei der Kritik der Wissenschaftlerinnen handele es sich um eine sog. “herrschende Meinung”. Dem ist aber offenbar bisher nicht so, sonst würde man davon gewiss und prominent lesen können. Davon auszugehen, dürfte aber kaum zu legitimieren sein.

Zumal wenn selbst Wissenschaftler, die auf der ersten Liste durch Unterschrift der Kritik zugestimmt haben, nicht zwangsweise an diese gebunden sind – oder in Teilen Dinge mittlerweile anders sehen. Wissenschaft ist differenziert, sonst bräuchte man sie nicht, mal gibt es mehr Unterschiede, mal gibt es mehr Einigkeit. Das Beispiel von Axel Metzger, der als Kritiker aufgeführt wird, repräsentiert keinesfalls die Meinung der juristischen Fakultät der Humboldt-Universität, deren Logo seinen Namen dort ziert. Es wird sogar ein anderer Schuh daraus, wenn er später dem WDR Rede und Antwort steht und bei Kritik an Artikel 11 (dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger), der ich übrigens zustimmen würde, viele Befürchtungen für übertrieben hält. Natürlich muss Lobo nicht diesen Abweichungen nachgehen. Wenn man sich von Zahlen blenden lässt, kann man seine rosarote Wissenschaftsbrille durchaus aufbehalten.

In anderen Punkten kann man Lobo ja zustimmen, wenngleich die Formulierung nicht eine wäre, die in der Sache nötig wäre. Wenn er bei der Umsetzung des Leistungsschutzrechts von einem “Debakel” sprecht, ist das Geschmackssache. Es hätte gereicht zu sagen, dass es nicht funktioniert.

“Das europäische Leistungsschutzrecht wird ein Debakel, wie das deutsche zuvor, weil die Medienlandschaft abseits jeder Realität argumentierte. Google News wird wahrscheinlich einfach abgeschaltet, dann wird geheult und geschrien.” [Quelle]

Ja, das mag sein, Google News wird sich überlegen müssen, ob sich der Aufwand lohnt. Es wird dies einfach abwägen und entscheiden. Wer dann heult und schreit und wer nicht, wird ebenso abzuwarten sein.


UPDATE:

PS: Ich habe nachträglich die Überschrift um den Begriff “Faktencheck” ergänzt. Denn es scheint einigen Zeitgenossinnen nicht die Stoßrichtung des Artikels klar geworden zu sein. So hat Thomas Knüwer den Beitrag als lautes bollern ins Gehölz bezeichnet: “Sie bollerten laut ins Gehölz und wundern sich jetzt über das Echo”. Die Art den Analyse versteht er als “Angriff”.

Es widerstrebt mir, diesen Begriff (Faktencheck) zu verwenden wie es mir überhaupt widerstrebt. eine getane Überschrift zu ändern. Die inflationäre Verwendung des Begriffs des Faktenchecks scheint mir aber selbst problematisch. Man kennt diese “Fakten” eben nicht, wenn sie nicht einzuordnen versteht. Ein Faktum kann ja nicht falsch sein, ein Faktum, herausgerissen aus einem Zusammenhang kann nie gelogen sein. Gleichwohl werden diese Fakten als politische Stimmungsmittel eingesetzt. Deswegen gibt es ja den “check”. Aber wie die Fakten, so lösen sich die “checks” mit der Zeit ab und auf. Es gibt keine neutralen Erkenntnisse, es gibt keine Wissenschaft, die nicht auch gesellschaftlich abhängen würde. Der ganze Zusammenhang ist kaum sichtbar zu machen, ohne zugleich eine Stellung zu behaupten, die man als “objektiv” bezeichnen müsste. Objektiv aber wozu? Aber das wäre jetzt ein ganz anderes Thema und berührt natürlich eine “Kritische Theorie der Gesellschaft”.

PPS: Ulkig wird es trotzdem dann, wenn beispielsweise Thomas Knüwer aus den weiterleitenden Links, die ich ihm freundlicherweise zugänglich gemacht habe entnehmen wollte:

“Bei all dem, was Sie verlinken, gibt es nur jenen Professor Leistner, der als Rechtsexperte die Haltung der Verwerter übernimmt. Aber sehe ich es richtig, dass er Gutachten im Auftrag der Gema erstellt?” (Quelle) [Screenshot]

Warum ulkig? Weil Prof. Leistner einer derjenigen Rechtswissenschaftler ist, die den “Open Letter” gezeichnet hatten, der als Wissenschaftsbeleg nach Lobos Sicht zu gelten habe. Leistner übernimmt aber auch die nicht die Position der Verwerter, sondern die Position einer rechtswissenschaftlichen Analyse. Die ist auch nicht Pro-Artikel 13 etwa, sondern sieht die ganze Richtlinie im Zusammenhang. Nutzerhaftungen und Betreiberhaftungen. Ein komplexes Spiel. Und zum Schluss, damit der Jurist endgültig diskreditiert werden kann, übermittelt man eine Vermutung, er könne eventuell ja auch im Auftrag der GEMA Gutachten verfasst haben, was ihn dann vermutlich komplett diskreditieren würde. Ich weiß aber nicht, ob Knüwer das richtig sieht, vielleicht hat er auch nur irgendwann einmal Herrn Nordemann in den Mantel geholfen oder Sascha Lobo die Tür aufgehalten. Das wird er schon selber herausfinden müssen, der Herr Knüwer.

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